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| AGB |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen § 1 Geltungsbereich 1. Die Firma HTM - Systemtechnik GbR wird im Folgenden „Firma“ genannt, ihr Vertragspartner „Kunde“. 2. Die Firma erbringt ihre Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Lieferbedingungen. 3. Diese Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB.
Widerrufsrecht: 1. Als Verbraucher/Kunde haben Sie nach § 312 d BGB das Recht, Ihre Bestellung (Vertragserklärung) innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Gutscheines bzw. der Ware, ohne Angabe von Gründen schriftlich zu widerrufen (z.B. Brief, Fax). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger. Die Ware bez. der Gutschein sind zurückzusenden. Wenn der Bestellwert insgesamt bis zu Euro 40,00 beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Unfrei zurück gesendete Waren werden nicht angenommen. Der Widerruf ist zu richten an: Tel. +49 (0) 7724/3845 Email This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ebenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
§ 2 Vertragsschluß 1. Alle Angebote der Firma sind freibleibend, sofern im Angebot nichts Gegenteiliges bestimmt ist. 2. Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot. Der Kunde ist an die Bestellung 10 Tage ab Eingang dieser Bestellung bei der Firma gebunden. § 3 Zahlung, Zahlungsverzug 1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise der Firma ab Lager. 2. Rechnungen der Firma sind nach Übersendung der Rechnung ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig, sofern auf den Rechnungen kein anderes Zahlungsdatum vermerkt ist. § 4 Lieferung, Lieferverzug 1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. 2. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt – hierzu zählen auch Ereignisse, die der Firma die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, usw., hat die Firma, soweit sie diese Ereignisse nicht verschuldet hat, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. 3. Für den Fall des Lieferverzugs gelten die gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe, dass der Kunde nur bei Vorliegen einer von der Firma zu vertretenden Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktreten kann. 4. Die Firma ist berechtigt, den zur gelieferten Ware jeweils gehörenden Fahrzeugbrief bis zur vollständigen Bezahlung und Eingang des Kaufpreises bei der Firma zurück zu behalten.
§ 5 Gefahrübergang 1. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware durch die Firma auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. 2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Kunden über. 3. Teillieferungen sind zulässig. § 6 Bestimmungen für Sachmängel 1. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein 6 Monate. 2. Offensichtliche Mängel hat der Kunde unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich zu beanstanden, und zwar bei Anlieferung der Ware durch Spedition oder Paketdienst, Abholung spätestens bis zum Ablauf des siebten Werktages nach Erhalt. 3. Alle gelieferten Fahrzeuge oder Teile von Ihnen sind nach Wahl des Kunden unentgeltlich von der Firma nachzubessern oder neu zu liefern, sofern sie innerhalb der vorbenannten Verjährungsfrist gem. Abs. (1) einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrüberganges vorlag. 4. Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder bei Schäden, die nach dem Gefahrenübergang entstehen durch
§ 7 Haftung, Schadenersatz 1. Eine Haftung der Firma tritt gleich aus welchem Rechtsgrund nur ein, wenn der Schaden 2. Haftet die Firma gem. § 7 Abs. (1) a) für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen oder für Körperschäden oder wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft gehaftet wird, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen die Firma bei Vertragsschluß aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen typischerweise rechnen musste. 3. Die Firma haftet nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden, Nutzungsausfall soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder für Körperschäden oder wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft gehaftet wird. 4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gem. § 7 Abs. (1) – (3) gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten der Firma. 5. Eine etwaige Haftung der Firma nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. § 8 Eigentumsvorbehalt 1. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der Firma bis zur Zahlung ihrer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, bis zur Einlösung sämtlicher der Firma in Zahlung gegebener Wechsel und Schecks, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. 2. Der Kunde hat der Firma unverzüglich mitzuteilen, wenn
§ 9 Datenschutz 1. Der Kunde wird hiermit gem. § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass die Firma seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
§ 10 Zurückbehaltungsrecht 1. Gegen die Ansprüche der Firma kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten oder von der Firma anerkannten Ansprüchen aufrechnen. 2. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu. § 11 Gerichtsstand, anwendbares Recht 1. Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertrag oder damit im Zusammenhang stehender Rechtsbeziehungen ist St.Georgen. 2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. § 12 Schlußbestimmungen 1. Alle Vereinbarungen, Nebenabreden und Zusicherungen, sowie nachträgliche Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. 2. Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Allgemeinen Lieferbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
HTM - Systetechnik GbR Industriestr. 15 78112 St.Georgen
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