
§ 1 Bei Buchung der Tour werden 50% des Preises als Anzahlung fällig, nach Eingang der Zahlung wird die Reservierung bestätigt. Der Rest bei Fahrtantritt. § 2 Für unsere Mietfahrzeuge ist eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen mit 1000,- € SB, die im Schadensfall vom Nutzer zu tragen sind. Bei Fahrlässigkeit sind die Kosten vom Nutzer komplett zu Tragen. § 3 Im Schadensfall ist der Tourenführer sofort zu benachrichtigen. § 4 Haftungsausschluß: Der Veranstalter haftet nicht für Personenschäden und Sachschäden!! § 5 Der Nutzer hat sich an die STVO zu halten, eventuelle Strafverfolgung gehen zu Lasten des Nutzers. Der Nutzer hat der Route des Tourenführers zu folgen, dieser wird diese immer dem Können des Fahrers anpassen. Bei Nicht-Einhaltung haftet der Fahrer für Schäden und Flurschäden aller Art. § 6 Es ist untersagt das Fahrzeug an Dritte weiter zu geben, außer mit Zustimmung des Tourenführers . § 7 Die Fahrzeuge werden vor jeder Fahrt vom Veranstalter geprüft und in technisch einwandfreiem Zustand übergeben § 8 Für all unsere Mietfahrzeuge besteht Helmpflicht, Helme können gegen eine geringe Gebühr bei uns geliehen werden. § 9 Fahrzeuge müssen zu jeder Zeit ordnungsgemäß abgeschlossen werden. §10 Die Gestaltung der Tour richtet sich nach dem Können der Teilnehmer, sollte ein Teilnehmer überfordert sein, wird der Tourenführer die Tour entsprechend umstellen, um Unfälle zu vermeiden.
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